Neues GModG: Clever sanieren

Modernisiertes Einfamilienhaus mit Energieeffizienzskala, Sanierungsfahrplan und Energieberatung im Zusammenhang mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz.

Gebäudemodernisierungsgesetz Energieberatung – Das im Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wirft das alte Heizungsgesetz über den Haufen. Eigentümer erhalten die Entscheidungsfreiheit zurück. Doch wer beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf eine unabhängige Energieberatung verzichtet, tappt schnell in versteckte Kostenfallen bei fossilen Brennstoffen.

Lange Zeit sorgte die starre 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungswechsel für Verunsicherung im Markt. Mit dem neuen GModG fällt diese Pflicht komplett. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne pauschale Verbote eingebaut werden. Die Politik wirbt mit Technologieoffenheit – doch Experten warnen vor einem Trugschluss. Wer weiterhin rein auf fossile Brennstoffe setzt, wird über die neue „Bio-Treppe“ (verpflichtende, stufenweise Beimischung grüner Brennstoffe ab 2029) und die unaufhaltsam steigenden CO₂-Preise wirtschaftlich eiskalt erwischt.

⚠️ Das immense Risiko der Preis-Instabilität

Wer sich jetzt durch die neue „Technologieoffenheit“ dazu verleiten lässt, noch schnell eine neue Gasheizung einzubauen, wettet auf einen Rohstoff, dessen Preisstruktur völlig unkalkulierbar geworden ist.

Die Märkte für Gas und Heizöl sind zunehmend unvorhersehbar. Durch den schrittweisen Wegfall von Steuerprivilegien, geopolitische Schwankungen und den unaufhaltsam steigenden CO₂-Preis im europäischen Emissionshandel (ETS2) werden fossile Energieträger zu einer unkalkulierbaren finanziellen Wette. Eine vermeintlich günstige Gasheizung kann sich so innerhalb weniger Jahre in ein unbezahlbares Luxusgut verwandeln. Verbraucher brauchen heute keine kurzfristigen Kompromisse, sondern langfristige Planungssicherheit.

Vergleich zwischen fossiler Heiztechnik mit steigenden Energiekosten und energetisch saniertem Wohnhaus mit individuellem Sanierungsfahrplan sowie Vorteilen einer Energieberatung.
Mit professioneller Energieberatung Risiken steigender Energiekosten reduzieren, Fördermittel optimal nutzen und einen individuellen Sanierungsfahrplan für die Zukunft erstellen.

💰 Die neue Förder-Realität ab 21. Juli 2026: So viel Geld bekommen Sie wirklich

Parallel zum GModG hat die KfW am 21. Juli 2026 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird nun deutlich stärker nach Einkommen differenziert.

Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit starten aktuell bei 28.000 Euro.

📊 Das neue dreistufuige Einkommens-Bonussystem

Zusätzlich zur Grundförderung von 30 % und dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % (für den frühzeitigen Tausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen) erhalten Sie je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen einen gestaffelten Einkommensbonus:

Zu versteuerndes EinkommenEinkommensbonusMaximaler Gesamtzuschuss (gedeckelt)
Bis 30.000 EUR+ 40 %80 % (max. 22.400 EUR)
Bis 40.000 EUR+ 30 %70 % (max. 19.600 EUR)
Bis 50.000 EUR+ 10 %70 % (max. 19.600 EUR)
Über 50.000 EUR0 %46 % (max. 12.880 EUR)

Hinweis zum Familienzuschlag: Haben Sie mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich Ihr für den Bonus herangezogenes Einkommen einmalig pauschal um 10.000 Euro. Das erleichtert Familien den Sprung in eine höhere Bonusstufe spürbar.

Achtung Degression: Der Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate automatisch. Langes Abwarten schmälert Ihre Förderung somit direkt.

💡 Warum die Neuregelung ohne professionelle Begleitung riskant ist:

Eine neue Heizung funktioniert nur dann effizient und kostensparend, wenn sie perfekt auf den energetischen Zustand des gesamten Gebäudes abgestimmt ist. Hier stoßen Standard-Heizungsbauer oft an ihre Grenzen – es braucht den herstellerunabhängigen Blick aufs Ganze.

Wer die staatlichen Zuschüsse nutzen will, kommt an einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE) ohnehin nicht vorbei [dena]. Nur Sachverständige mit dem offiziellen Eintrag in der dena-Expertenliste sind berechtigt, den lohnenswerten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen und staatliche Förderanträge ordnungsgemäß einzureichen [dena].

Das Team von MJSV kombiniert diese energetische Qualifikation mit der tiefen Praxis-Expertise von Bausachverständigen:

  • Ganzheitliche Sanierungsplanung: Der bloße Tausch des Kessels löst das Problem hoher Energiekosten nicht, wenn die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) die Wärme nicht hält. Wir betrachten Anlagentechnik und Gebäudehülle stets als untrennbare Einheit.
  • Vorteil durch bausachverständige Expertise: Als erfahrene Bausachverständige bringen wir ein tiefes Verständnis für Bauphysik, Baukonstruktion und Schadensprävention in jede Energieberatung ein. Diese Kombination stellt sicher, dass energetische Modernisierungen – wie der Einbau neuer Heizsysteme oder raumluftunabhängiger Technik – von Anfang an bautechnisch sicher geplant und ohne das Risiko von Feuchtigkeitsschäden umgesetzt werden.
  • Doppelter Förder-Hebel: Über den reinen Heizungstausch hinaus verdoppelt sich durch einen von uns erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Gebäudehüllen-Maßnahmen (wie Dämmung oder Fenstertausch) von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr.
Fördermöglichkeiten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 mit Energieberatung, iSFP, Fördermittelberatung und energetischer Sanierung.
Mit professioneller Energieberatung, individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und Fördermittelberatung lassen sich die Fördermöglichkeiten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) optimal ausschöpfen.

🛠️ Sicher sanieren in NRW: So unterstützt Sie MJSV

Als Ihre zertifizierten Energie-Effizienz-Experten und Bausachverständigen im Raum Ratingen, Düsseldorf und dem Ruhrgebiet lassen wir Sie mit den neuen gesetzlichen Regelungen nicht allein:

  1. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Wir analysieren den Ist-Zustand Ihrer Immobilie und zeigen Ihnen Schritt für Schritt die wirtschaftlichste Sanierungsstrategie.
  2. Fundierte Fördermittelberatung: Wir prüfen alle aktuellen KfW- und BAFA-Zuschüsse, damit Sie das Maximum an staatlicher Förderung zuverlässig ausschöpfen können.
  3. Fachgerechte Baubegleitung: Wir kontrollieren die Umsetzung der energetischen Maßnahmen vor Ort. So vermeiden wir Ausführungsfehler, sichern die Qualität und verhindern spätere Bauschäden.
  4. Messtechnische Absicherung: Mittels Blower-Door-Test und Thermografie prüfen wir die Luftdichtheit und Energieeffizienz nach dem Umbau.

Nutzen Sie das GModG als Chance, statt in die Kostenfalle zu tappen. Kontaktieren Sie das Team von MJSV – Die Bausachverständigen für eine unverbindliche Erstberatung.